Drehbuchförderung

Die FFA fördert die Entwicklung von Drehbüchern für deutsche Kinofilme mit Zuschüssen bis zu 25.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 35.000 Euro. Für die Entwicklung eines Treatments kann die FFA einen Zuschuss in Höhe von max. 10.000 Euro gewähren.

Filmförderungsgesetz (FFG): §§ 100 - 114 FFG

Einen Antrag auf Drehbuchförderung können Autor*innen dann allein stellen, wenn zuvor zwei Kinoproduktionen nach ihrem Drehbuch verfilmt und in europäischen Kinos ausgewertet wurden.

Wird diese Bedingung nicht erfüllt, muss der Antrag gemeinsam mit einem*einer Produzent*in mit Firmensitz in Deutschland eingereicht werden. Der*Die Produzent*in muss mindestens einen Kinofilm, der in Deutschland ausgewertet wurde, hergestellt haben. Zum Antrag gehören unter anderem ein Treatment, eine einseitige Inhaltsangabe und eine ausgearbeitete Dialogszene in deutscher Sprachfassung.

Die Förderungshilfen werden nicht gewährt, wenn das Vorhaben in der entsprechenden Entwicklungsstufe bereits von anderer Stelle gefördert wird. Zulässig hingegen sind Förderungen der Projektentwicklung oder Produktionsvorbereitung von anderer Stelle, sofern sie nicht ausschließlich die Drehbuchentwicklung betreffen.

Förderung von Drehbuchfortentwicklung

Anträge auf Drehbuchfortentwicklung können Autor*innen nur gemeinsam mit dem*der Hersteller*in des Films stellen. Bedingung für die Antragstellung ist, dass bereits ein Drehbuch des*der Autor*in verfilmt und in einem europäischen Kino aufgeführt wurde. Ebenso muss der*die Produzent*in mindestens einen Film hergestellt und im Kino aufgeführt haben. Weiterhin darf die Fortentwicklung des Drehbuchs von keiner anderen Stelle gefördert werden. Die Drehbuchfortentwicklung wird durch einen Experten der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung begleitet. Jedes Jahr kann die FFA bis zu zehn Drehbuchfortentwicklungen unterstützen. Die Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung entscheidet in der Regel sechs- bis achtmal im Jahr.

Einreichung bis Sitzung am
11.03.2024 07./08.05.2024
27.05.2024 09./10.07.2024
02.09.2024 15./16.10.2024
30.09.2024* 10./11.12.2024

*Unter Berücksichtigung der durch das Filmförderungsgesetz 2024 vorgegebenen Antragsfrist wurde der Einreichtermin vorverlegt.

Kontakt

Jule Wolff

Förderreferentin

Tel.: 030 27577-426

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