Kulturstaatsministerin Monika Grütters setzt die Strukturförderung für Arthouse-Kinos und Kinos im ländlichen Raum im Jahr 2021 mit höherem Budget fort.
Um der hohen Nachfrage besser gerecht werden zu können, hat Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters das ZPK I um weitere 5 Mio. € aus Mitteln des Konjunkturpakets NEUSTART KULTUR verstärkt und von 25 Mio. € auf nunmehr insgesamt 30 Mio. € erhöht.
Gemäß den Fördergrundsätzen der BKM für die strukturelle und nachhaltige Förderung von Kinos erfolgt die Vergabe der Förderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Da die Antragslage bereits aktuell die nunmehr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 30 Mio. € übersteigt, ist eine Antragsstellung bis auf weiteres nicht mehr möglich.
Wir prüfen derzeit, ob evtl. weitere Mittel für Pandemie-bedingte Investitionen aus dem Programm „NEUSTART KULTUR II“ zur Verfügung gestellt werden können und das Antragsportal ggf. in diesem Jahr erneut geöffnet werden kann.
Die vor dem Hintergrund der Pandemie im Mai 2020 angepassten Fördergrundsätze gelten auch im Jahr 2021. So beträgt insbesondere die maximale Höhe des Bundesanteils an der Zuwendung weiterhin bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Weitere Informationen in der Pressemitteilung der BKM vom 07. Januar 2021.
Die Förderung können Kinos mit bis zu sieben Leinwänden beantragen, die mindestens eines der drei folgenden Kriterien erfüllen:
Das Kino muss seinen Sitz in einem Bundesland haben, das eine Kinoförderung bereitgestellt. Weiterhin muss die Wirtschaftlichkeit des Kinobetriebs nachgewiesen werden (275 Vorführungen und mindestens neun Monate fortlaufender Spielbetrieb in den letzten drei Jahren). Die Förderung wird als nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss) bewilligt.
(befristet bis zum 31.12.2021)
Um der hohen Nachfrage besser gerecht werden zu können, hat Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters das ZPK I um weitere 5 Mio. € aus Mitteln des Konjunkturpakets NEUSTART KULTUR verstärkt und von 25 Mio. € auf nunmehr insgesamt 30 Mio. € erhöht. Gemäß den Fördergrundsätzen der BKM für die strukturelle und nachhaltige Förderung von Kinos erfolgt die Vergabe der Förderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Da die Antragslage bereits aktuell die nunmehr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 30 Mio. € übersteigt, ist eine Antragsstellung bis auf weiteres nicht mehr möglich. Wir prüfen derzeit, ob evtl. weitere Mittel für Pandemie-bedingte Investitionen aus dem Programm „NEUSTART KULTUR II“ zur Verfügung gestellt werden können und das Antragsportal ggf. in diesem Jahr erneut geöffnet werden kann.
Login zum Förderportal für Antragsteller, die bereits eine Eingangsbestätigung erhalten haben
Thorben Kasch
Förderreferent
Tel.: 030 27577-423
Fax: 030 27577-444
E-Mail: kasch@ffa.de
Steffen Gronowski
Förderreferent
Tel.: 030 27577-422
Fax: 030 27577-444
E-Mail: gronowski@ffa.de
Yvette Eckert
Förderreferentin
Tel.: 030 27577-412
Fax: 030 27577-444
E-Mail: eckert@ffa.de
Lars-Christian Reiher
Förderreferent
Tel.: 030 27577-424
Fax: 030 27577-444
E-Mail: reiher@ffa.de