Am 10. November 2016 wurde im Deutschen Bundestag das neue Filmförderungsgesetz nach zweiter und dritter Lesung beschlossen. Es trat zum 1. Januar 2017 in Kraft und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Hier finden Sie das Gesetz wie im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 67 veröffentlicht.
Der Gesetzestext auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz