Filmförderungsgesetz

Das Filmförderungsgesetz (FFG) ist die Rechtsgrundlage der Filmförderungsanstalt. Es trat erstmals am 1. Januar 1968 in Kraft und wird seither in regelmäßigen Abständen novelliert.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das FFG 2024. Damit werden die Regelungen des FFG 2022 bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Änderungen betreffen Anpassungen der Amtszeiten, Übergangsregelungen und Fristen an den neuen Geltungszeitraum.