Filmförderungsgesetz – Archiv

Das Filmförderungsgesetz (FFG) ist die Rechtgrundlage der Filmförderungsanstalt. Es trat erstmals am 1. Januar 1968 in Kraft und wird seither in regelmäßigen Abständen novelliert. Seit dem 1. Januar 2024 gilt das FFG 2024. Das Vorgängergesetz FFG 2022 trat zum 1. Januar 2022 in Kraft und galt mit wenigen Veränderungen im Vergleich zum FFG 2017 bis zum 31. Dezember 2023.

FFG 2017

FFG 2017 und Richtlinien