Antragsberechtigt sind Produzenten und Produzentinnen bzw. Koproduzenten und Koproduzentinnen mit einem Sitz oder einer Niederlassung in Deutschland, die in den letzten fünf Jahren bereits einen Film oder eine Serie hergestellt haben.
Gefördert werden fiktionale Serien mit einer Laufzeit von mindestens 240 Minuten und dokumentarische Serien mit einer Laufzeit von mindestens 180 Minuten. Die Mindestherstellungskosten betragen 30.000 Euro pro Minute oder 1,2 Millionen Euro pro Folge und 7,2 Millionen Euro pro Staffel bei fiktionalen Serien. Bei dokumentarischen Serien betragen die Mindestherstellungskosten 9.000 Euro pro Minute oder 360.000 Euro pro Folge und 1,65 Millionen Euro pro Staffel, wobei ein Minutenpreis von 7.000 Euro nicht unterschritten werden darf.
Filmprojekte müssen Gesamtherstellungskosten von mindestens 25 Millionen Euro aufweisen sowie eine Laufzeit von mindestens 79 Minuten (bzw. 59 Minuten bei Kinderfilmen) umfassen, um sich für eine Förderung durch den GMPF zu qualifizieren.
Die deutschen Herstellungskosten der Serien und Filme müssen mindestens 40 Prozent der Gesamtherstellungskosten ausmachen. Die Höhe der Zuwendung bemisst sich nach den zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten und ist begrenzt auf 2,5 Millionen Euro. Bei Serien kann ein Zuschuss von bis zu 4 Millionen Euro vergeben werden.
Beim GMPF gibt es keine Antragstermine, eine Einreichung ist laufend möglich. Bitte beachten Sie, dass der vollständige Antrag spätestens sechs Wochen vor Drehbeginn oder Animationsbeginn bei der FFA eingegangen sein muss. Die Antragsunterlagen können Sie beim Team des GMPF anfordern.
Im Zuge der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Filmwirtschaft hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zusammen mit der Filmförderungsanstalt (FFA) und den Länderförderern ein Corona-Soforthilfeprogramm zur Unterstützung der Produzentinnen und Produzenten entwickelt.
Dieses sieht auch eine anteilige Beteiligung an den pandemiebedingten Mehrkosten bei Film- und Serienproduktionen vor. Bereits geförderte GMPF-Projekte können eine anteilige Förderung der pandemiebedingten Mehrkosten beantragen (Nachbewilligung). Bei Projekten, die sich noch in der Antragsprüfung befinden, können die Produzentinnen und Produzenten in Absprache mit der zuständigen Förderreferentin den Antrag hinsichtlich der pandemiebedingten Mehrkosten anpassen.
Nachfolgend finden Sie die FAQ’s sowie die Anlage zum Antrag auf anteilige Förderung pandemiebedingt entstandener Mehrkosten.
Es besteht zudem die Möglichkeit, nach Rücksprache mit der zuständigen Förderreferentin abweichend von den im Zuwendungsbescheid festgelegten Raten Zwischenraten zu beantragen.
Jolinde Sawahn
Projektleitung
Tel.: 030 27577-153
Fax: 030 27577-155
E-Mail: sawahn@ffa.de
Franziska Frenzel
Teamassistenz
Tel.: 030 27577-142
Fax: 030 27577-155
E-Mail: frenzel@ffa.de
Janine Rump
Förderreferentin
Tel.: 030 27577-149
Fax: 030 27577-155
E-Mail: rump@ffa.de
Kristin Holst
Senior Förderreferentin
Tel.: 030 27577-146
Fax: 030 27577-155
E-Mail: holst@ffa.de
Die Hausanschrift des GMPF
Filmförderungsanstalt
Friedrichstraße 153a
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Die Postanschrift des GMPF
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