Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilfinanzierung gewährt. Die Höhe der Zuwendung bemisst sich nach den zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten und beträgt in der Regel maximal 2,5 Millionen Euro.
Bei Filmen beträgt die Zuwendung 20 Prozent der zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten.
Bei Serien beträgt die Zuwendung 20 Prozent der zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten. Auf Antrag kann die Zuwendung bis zu 4 Millionen Euro betragen, wenn die deutschen Herstellungskosten mindestens 20 Millionen Euro ergeben.
Im Förderantrag ist die Notwendigkeit der Zuwendung für den Film- und Wirtschaftsstandort Deutschland darzustellen. Antragsberechtigt sind (Ko-)Produzenten von Filmen oder Serien, die einen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, und die bereits mindestens einen programmfüllenden Kinofilm hergestellt haben bzw. eine Serie, die von einem Rundfunkveranstalter oder einer Video-on-Demand-Plattform abgenommen wurde. Die Herstellungskosten eines Films müssen mindestens 25 Millionen Euro, die Herstellungskosten einer Serie mindestens 1,2 Millionen Euro pro Episode betragen. Sowohl bei Filmen als auch bei Serien müssen die deutschen Herstellungskosten mindestens 40 Prozent ausmachen.
Wenn Sie einen Förderantrag stellen möchten, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen und uns kurz über Ihr Projekt zu informieren. Wir senden Ihnen dann das Antragsformular zu.
Die Hausanschrift des GMPF
Filmförderungsanstalt
Friedrichstraße 153a
10117 Berlin
Die Postanschrift des GMPF
Filmförderungsanstalt
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
Jolinde Sawahn
Teamleitung
Tel.: 030 27577-153
Fax: 030 27577-155
E-Mail: sawahn@ffa.de
Janine Rump
Förderreferentin
Tel.: 030 27577-149
Fax: 030 27577-155
E-Mail: rump@ffa.de