Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilfinanzierung gewährt. Die Höhe der Zuwendung bemisst sich nach den zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten und beträgt in der Regel maximal 2,5 Millionen Euro.
Bei Filmen beträgt die Zuwendung 20 Prozent der zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten.
Bei Serien beträgt die Zuwendung 20 Prozent der zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten. Auf Antrag kann die Zuwendung bis zu 4 Millionen Euro betragen, wenn die deutschen Herstellungskosten mindestens 20 Millionen Euro ergeben.
Im Förderantrag ist die Notwendigkeit der Zuwendung für den Film- und Wirtschaftsstandort Deutschland darzustellen. Antragsberechtigt sind (Ko-)Produzenten von Filmen oder Serien, die einen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, und die bereits mindestens einen programmfüllenden Kinofilm hergestellt haben bzw. eine Serie, die von einem Rundfunkveranstalter oder einer Video-on-Demand-Plattform abgenommen wurde. Die Herstellungskosten eines Films müssen mindestens 25 Millionen Euro, die Herstellungskosten einer Serie mindestens 1,2 Millionen Euro pro Episode betragen. Sowohl bei Filmen als auch bei Serien müssen die deutschen Herstellungskosten mindestens 40 Prozent ausmachen.
Wenn Sie einen Förderantrag stellen möchten, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen und uns kurz über Ihr Projekt zu informieren. Wir senden Ihnen dann das Antragsformular zu.
Im Zuge der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Filmwirtschaft hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zusammen mit der Filmförderungsanstalt (FFA) und den Länderförderern ein Corona-Soforthilfeprogramm zur Unterstützung der Produzentinnen und Produzenten entwickelt.
Dieses sieht auch eine anteilige Beteiligung an den pandemiebedingten Mehrkosten bei Film- und Serienproduktionen vor. Bereits geförderte GMPF-Projekte können eine anteilige Förderung der pandemiebedingten Mehrkosten beantragen (Nachbewilligung). Bei Projekten, die sich noch in der Antragsprüfung befinden, können die Produzentinnen und Produzenten in Absprache mit der zuständigen Förderreferentin den Antrag hinsichtlich der pandemiebedingten Mehrkosten anpassen.
Nachfolgend finden Sie die FAQ’s sowie die Anlage zum Antrag auf anteilige Förderung pandemiebedingt entstandener Mehrkosten.
Es besteht zudem die Möglichkeit, nach Rücksprache mit der zuständigen Förderreferentin abweichend von den im Zuwendungsbescheid festgelegten Raten Zwischenraten zu beantragen.
Jolinde Sawahn
Projektleitung
Tel.: 030 27577-153
Fax: 030 27577-155
E-Mail: sawahn@ffa.de
Franziska Frenzel
Teamassistenz
Tel.: 030 27577-142
Fax: 030 27577-155
E-Mail: frenzel@ffa.de
Janine Rump
Förderreferentin
Tel.: 030 27577-149
Fax: 030 27577-155
E-Mail: rump@ffa.de
Kristin Holst
Senior Förderreferentin
Tel.: 030 27577-146
Fax: 030 27577-155
E-Mail: holst@ffa.de
Die Hausanschrift des GMPF
Filmförderungsanstalt
Friedrichstraße 153a
10117 Berlin
Die Postanschrift des GMPF
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Große Präsidentenstraße 9
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