Als förderwürdig gelten New-Media-Projekte, Lang- und mittelange Filmprojekte (Dokumentar-, Animations-, Spielfilmprojekte oder TV-Spielfilmformate) in deutscher, französischer oder luxemburgischer Sprache, die eine hohe Qualität versprechen lassen und auf eine kommerzielle Verwertung ausgerichtet sind. Das Projekt muss auf eine Mindestlänge von 45 Minuten ausgelegt sein; die Mittel der FFA können ausschließlich für Kinofilme mit einer Mindestlänge von 79 Minuten bzw. 59 Minuten bei Kinderfilmen bereitgestellt werden. Das Filmprojekt muss das Potential haben, in der Großregion entwickelt und/oder realisiert zu werden (sog. „Großregion-Bezug“). An dem Filmprojekt muss mindestens ein Produzent aus einer Partnerregion innerhalb der Großregion mit mindestens 10% an der anschließenden Produktion beteiligt sein. Die Koordination des Verfahrens übernimmt die Saarland Medien GmbH.
Bérénice Honold
Referentin internationale Angelegenheiten
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