Die FFA fördert ab sofort die Digitalisierung von Filmen, die dem nationalen Filmerbe zuzurechnen sind.
Die Höchstfördersumme pro Film beträgt 15.000 Euro, ein Antragsteller kann bis zu 10 Filme innerhalb eines Jahres gefördert bekommen. Grundsätzlich gilt: Es können nur programmfüllende Filme gefördert werden, die im Kino ausgewertet wurden sowie filmhistorisch und künstlerisch von besonderem Wert sind. Antragsberechtigt sind die jeweiligen Inhaber der deutschen Rechte.
Auf Initiative des FFA-Präsidiums hat der FFA-Verwaltungsrat für dieses Jahr bereits bis zu 1 Mio. Euro im Haushalt der FFA für die Digitalisierung von Content bereitgestellt. Unter Einbindung von Sachverständigen aus der Branche wurden anschließend die Rahmenbedingungen und Förderkriterien aufgestellt.
„Die Sicherung und der Erhalt des nationalen Filmerbes ist in der digitalen Medienwelt von heute eine der zentralen Aufgabenstellungen unserer Branche“, erklärt FFA-Präsident Eberhard Junkersdorf. Deshalb müsse die deutsche Filmwirtschaft in enger Zusammenarbeit mit der Politik gewährleisten, die herausragenden Werke der deutschen Filmgeschichte in ihrer ganzen Vielfalt auch künftigen Generationen dauerhaft zugänglich zu machen. „Mit der jetzt anlaufenden Förderung trägt die FFA dazu bei, dass die enorm aufwendige Digitalisierung von analogen filmischen Inhalten mit Unterstützung der Filmwirtschaft realisiert werden können“, betont Junkersdorf.
Die Fördervoraussetzungen im Detail:
Die Sicherung und der Erhalt des nationalen Filmerbes ist für die deutsche Filmwirtschaft eine zentrale Aufgabe, um in der digitalen Medienwelt das deutsche Filmerbe in seiner Vielfalt einem möglichst breiten Publikum dauerhaft zugänglich zu machen. Dabei gilt es gleichzeitig, die Interessen der Filmbranche, der Rechteinhaber und -verwerter, der Filmfördereinrichtungen, Archive und Stiftungen zu berücksichtigen. Auf Beschluss des FFA-Präsidiums vom 31. August 2012 fördert die FFA ab sofort auch die Digitalisierung von Content. Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen wurden unter Einbindung von Sachverständigen aus der Branche in einem entsprechenden Kriterienkatalog zusammengestellt.
Antragsberechtigt sind:
Rechteinhaber der deutschen Rechte (auch bei beschränkter Inhaberschaft)
Fördervoraussetzungen:
programmfüllender Film nach FFG (wobei §19 FFG zwingend anzuwenden ist)
BAFA-Bescheinigung (oder ein gleichwertiger Nachweis) als deutscher Film
Auswertung im Kino
plausibles und detailliertes Auswertungskonzept
Teilnahme an einem Hauptwettbewerb eines A-Festivals (Berlinale, Internationale Filmfestspiele von Cannes, Internationale Filmfestspiele von Venedig) oder
Nominierung oder Auszeichnung Deutscher Filmpreis oder
Nominierung oder Auszeichnung beim OSCAR der Academy of Motion Picture Arts and Sciences oder
Nominierung oder Auszeichnung Europäischer Filmpreis oder
Aufnahme in die 1995 vom Kinematheksverbund erstellte Liste der wichtigsten deutschen Filme oder
Aufnahme in die Liste der filmhistorisch wertvollen und förderungswürdigen Filmen vom Kinematheksverbund und Murnau Stiftung oder
Filme von außergewöhnlichem filmhistorischen und künstlerischen Wert
Förderbedingungen:
Höchstfördersumme € 15.000 pro Film
max. 10 Filme pro Antragssteller / Jahr
Eigenanteil mindestens 20%
bestmögliches Ausgangsmaterial
Auflösung in 2K bzw. 4K
Einlagerung einer digitalen Fassung im Bundesarchiv
anerkannt werden nur Kosten für die Digitalisierung/Restaurierung
Inhaber von nichtgewerblichen Rechten können zum Materialselbstkostenpreis „digitale Fassungen“ ziehen lassen
Zuerkennung in der Reihenfolge des Antragseingangs
Antragstellung und Auskünfte
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Formloser Antrag
Antragstellung jederzeit
URL: https://www.ffa.de/filmisches-erbe-ffa-foerdert-ab-sofort-digitalisierung-von-content.html