Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschloss in seiner Sitzung vom 19. Mai 2022, die regulären Haushaltsmittel für das Zukunftsprogramm Kino I in Höhe von 15 Mio. Euro für allgemeine investive Fördermaßnahmen um weitere 10 Mio. Euro aufzustocken. Wie im vergangenen Jahr wurden zusätzlich 15 Mio. Euro aus dem Programm NEUSTART KULTUR für pandemiebedingte investive Fördermaßnahmen bereitgestellt. Gemäß dem Haushaltsgesetz 2022 stehen damit im Rahmen des Zukunftsprogramms Kino I im Jahr 2022 insgesamt 40 Mio. Euro für Fördermaßnahmen zur Verfügung.
Die vor dem Hintergrund der Pandemie im Mai 2020 angepassten Fördergrundsätze gelten auch 2022 weiter. Die maximale Höhe des Bundesanteils an der Zuwendung beträgt daher weiterhin bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Da die Antragslage bezogen auf die regulären Fördermaßnahmen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 25 Mio. Euro übersteigt, ist derzeit nur noch die Beantragung von NEUSTART KULTUR-Mitteln möglich. Beim ZPK I handelt es sich um ein auf mehrere Jahre konzipiertes Förderprogramm. Ab Januar 2023 können erneut Anträge auf Grundlage der zum Antragszeitpunkt geltenden Richtlinie gestellt werden.
Antragsteller*innen, deren Maßnahmen durch Mittel aus dem Programm NEUSTART KULTUR gefördert werden, müssen die bewilligten Mittel dem Haushaltsgesetzes 2022 entsprechend bis spätestens Juni 2023 abrufen. Daher werden Anträge auf Förderung durch NEUSTART KULTUR-Mittel priorisiert bearbeitet. Sie erhalten Ihren Bescheid schneller und können die Zuwendung frühzeitig abrufen. Eine Liste der Maßnahmen, für die NEUSTART KULTUR-Mittel beantragt werden können, finden Sie unten im Dropdown-Menü.
Wir empfehlen vor Einreichung der Anträge ein Beratungsgespräch.
Förderberechtigt sind Kinos mit bis zu sieben Leinwänden, die mindestens eines der drei folgenden Kriterien erfüllen:
1. Sitz in einer Gemeinde bis maximal 50.000 Einwohner,
2. Auszeichnung mit dem Kinoprogrammpreis der BKM, dem Kinopreis des Kinematheksverbundes oder einem Kinoprogrammpreis der Länder (s. Anhang der Fördergrundsätze) in den Jahren 2018, 2019 oder 2020,
3. Besucheranteil von durchschnittlich mindestens 40 % für deutsche und europäische Filme oder Programmanteil von durchschnittlich mindestens 40 % deutsche und europäische Filme im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019.
Das Kino muss seinen Sitz in einem Bundesland haben, das eine Kinoförderung bereitstellt. Weiterhin muss die Wirtschaftlichkeit des Kinobetriebs nachgewiesen werden (275 Vorführungen und mindestens neun Monate fortlaufender Spielbetrieb in den Jahren 2017 bis 2019). Die Förderung wird als nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss) bewilligt.
(verlängert bis zum 31.12.2022)
Ungeachtet der Aufstockung des Zukunftsprogramm Kino I um 10 Millionen Euro, übersteigt die Antragslage bezogen auf die regulären Fördermaßnahmen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von nun 25 Mio. Euro. Aus diesem Grund ist derzeit nur noch die Beantragung von NEUSTART KULTUR-Mitteln möglich. Beim ZPK I handelt es sich um ein auf mehrere Jahre konzipiertes Förderprogramm. Ab Januar 2023 können erneut Anträge auf Grundlage der zum Antragszeitpunkt geltenden Richtlinie gestellt werden.
Jolinde Sawahn
Projektleitung
Tel.: 030 27577-153
E-Mail: sawahn@ffa.de
Thorben Kasch
Förderreferent
Tel.: 030 27577-423
E-Mail: kasch@ffa.de
Steffen Gronowski
Förderreferent
Tel.: 030 27577-422
E-Mail: gronowski@ffa.de
Yvette Eckert
Förderreferentin
Tel.: 030 27577-412
E-Mail: eckert@ffa.de
Lars-Christian Reiher
Förderreferent
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E-Mail: reiher@ffa.de
Sascha Lubrich
Förderreferent
Tel.: 030 27577-425
E-Mail: lubrich@ffa.de