Die Förderung soll ortsfesten Kinos, die die strukturellen und/oder kulturellen Antragsvoraussetzungen des Zukunftsprogramm Kino in der Fassung vom 18.5.2020 nicht erfüllen, bei ihrem wiederaufgenommenen Betrieb nach der pandemiebedingten Schließung unterstützen. Kinos, die die Antragsvoraussetzungen des Zukunftsprogramm Kino in der Fassung vom 18.5.2020 erfüllen, sind nicht antragsberechtigt.
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen zur Reduzierung von Ansteckungsgefahren (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen des Kinos. Gefördert werden u.a. auch bargeldlose Kassensysteme, Online-Ticketing-Systeme sowie nachhaltige und umweltschonende Verfahren wie die Modernisierung und der Einbau von sanitären Einrichtungen und Klima- bzw. Belüftungssysteme.
Weitere Informationen in der Pressemitteilung der BKM von 15. Juli 2020
Hier können Sie Anträge für das Zukunftsprogramm Kino stellen
Um eine möglichst reibungslose Antragsbearbeitung zu gewährleisten, möchten wir Sie bitten, vor der Einreichung Kontakt zum Team des Zukunftsprogramm Kino II aufzunehmen. Beachten Sie bitte auch unten unter "Informationen zum Zukunftsprogramm Kino II für pandemiebedingte Investitionen" die Fördergrundsätze und die Fragen und Antworten zum Zukunftsprogramm Kino II.
Die gesamte Antragsbearbeitung seitens der FFA erfolgt in digitaler Form. Sofern Sie Angaben zum Antrag machen möchten oder hierzu aufgefordert werden, loggen Sie sich bitte im Antragsportal ein und erledigen dort die erforderlichen Angaben.
Imme Krain
Förderreferentin
Tel.: 030 27577-322
Fax: 030 27577-333
E-Mail: krain@ffa.de
Sandra Küchler
Förderreferentin
Tel.: 030 27577-323
Fax: 030 27577-333
E-Mail: kuechler@ffa.de
Ruth Strecker
Förderreferentin
Tel.: 030 27577-318
Fax: 030-27577-333
E-Mail: strecker@ffa.de