FFA-Kinoreferenzförderung 2023: Antragstellung vom 15. Februar bis einschließlich 15. März 2024

Pressemitteilung vom 07.02.2024

Kinobetreiber*innen, die in diesem Jahr Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Anträge und Unterlagen online in der Zeit vom 15. Februar 2024 bis 15. März 2024 bei der FFA eingereicht haben. Anträge und Unterlagen, die der FFA innerhalb dieser Frist nicht vorliegen, können nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Kinoförderung im Abschnitt Kinoreferenzförderung.

Bitte beachten Sie, dass die Belege hinsichtlich des Abspiels des deutschen bzw. europäischen Films dieses Jahr ausschließlich als Excel-Tabelle einzureichen sind.

 

FFA-Kinoreferenzförderung 2020: Ende der Abruffrist am 22. April 2024

Die Frist für die Antragstellung auf Auszahlung von Kinoreferenzmitteln für das Kinojahr 2020 (Bewilligungsbescheide aus 2021) endet am 22. April 2024.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Kinoförderung im Abschnitt Kinoreferenzförderung.

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