FFA-Referenzförderung: Antragsschluss 31. Januar 2018

Pressemitteilung vom 08.12.2017

Produzenten und Verleiher, die in diesem Jahr Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2018 bei der FFA eingereicht haben. Dies betrifft die Referenzförderung für Lang- und Kurzfilme sowie die Absatzförderung (Verleih). Anträge, die der FFA zu diesem Termin nicht vorliegen, können dann erst wieder im nächsten Jahr  bei der Ausschüttung der Referenzmittel 2019 berücksichtigt werden.

Bei der Referenzkurzfilmförderung ist besonders zu beachten, dass die Anträge auf Zuerkennung von Kurzfilmen mit Fertigstellungstermin aus dem Jahr 2015 bis spätestens 31. Dezember 2017 zu stellen sind, um letztmalig an der Referenzförderung teilnehmen zu können.

Darüber hinaus  ist zu berücksichtigen, dass generell Anträge auf Referenzförderung für Produktion und Verleih mit Kinostart vor dem 31. Dezember 2015 nach den Bestimmungen des FFG 2014 und mit Kinostart ab 1. Jan. 2016 nach dem ab 1. Jan. gültigen FFG zu stellen sind. Bei der Kurzfilmförderung ist der Fertigstellungstermin des Films ausschlaggebend und für alle Filme ab Fertigstellung im Jahr 2015 findet das FFG 2017 Anwendung.

Die entsprechenden Antragsformulare nach alten Recht (FFG 2014) oder neuem Recht (FFG 2017) finden Sie auf der FFA-Website. Die vollständig ausgefüllten Unterlagen sind einzureichen an die Filmförderungsanstalt,  Gr. Präsidentenstrasse 9, 10178 Berlin.

 

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