Neuer FFA-Fonds stärkt minoritäre deutsche Koproduktionen

Pressemitteilung vom 05.02.2024

Für internationale Koproduktionen mit minoritärer Beteiligung aus Deutschland stellt die Filmförderungsanstalt (FFA) ab sofort jährlich einen Fonds in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung. Ziel des Minoritären Koproduktionsfonds ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Produktionswirtschaft sowie den wirtschaftlichen Erfolg und die kulturelle Ausstrahlung des deutschen Films im Ausland zu steigern. Erster Einreichtermin für neue Projekte ist der 7. März.

„Kinofilme mit Festivalpotenzial und kommerziell ausgerichtete Projekte für den internationalen Markt sind mehr denn je auf Multinationalität angewiesen. Ich freue mich sehr, dass wir mit dem Minoritären Koproduktionsfonds erstmals auch eine Unterstützung für Produktionen anbieten können, deren Hauptproduzent*in den Firmensitz nicht in Deutschland hat“, so FFA-Vorstand Peter Dinges. „Filme mit deutscher Beteiligung wie ‚Triangle of Sadness‘, ‚Fallende Blätter‘, ‚The King’s Land‘ oder ‚Olfas Töchter‘ haben in der jüngsten Zeit große Erfolge auf Festivals wie beim Publikum gefeiert. Mit unserem neuen Förderfonds stärken wir Produzent*innen in Deutschland darin, auch künftig auf internationale Zusammenarbeit zu setzen.“

Der Minoritäre Koproduktionsfonds fördert abendfüllende Spiel-, Animations- und Dokumentarfilme von herausragender künstlerischer Qualität, die in hohem Maße über Festivalpotenzial und kommerziell erfolgreiche Auswertungschancen im In- und Ausland verfügen. Produzent*innen mit Firmensitz in Deutschland können Förderung bei der FFA beantragen, wenn ihre finanzielle Beteiligung mindestens bei 10 Prozent liegt und geringer ist als die der federführenden ausländischen Produktionsfirma. Gefördert werden Filme mit einem deutschen Finanzierungsanteil von mindestens 350.000 Euro (150.000 Euro bei Dokumentarfilmen), die Höchstfördersumme liegt bei 400.000 Euro.

Anträge auf eine Förderung durch den Minoritären Koproduktionsfonds können ab sofort im Antragsportal der FFA gestellt werden. Über die Bewilligung und Höhe der Förderung entscheidet die Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung in der Regel ein- bis zweimal im Jahr.

Der Einreich- und Sitzungstermin für 2024:
7. März 2024      →          18. April 2024

Sämtliche Informationen zur Antragstellung sind unter Förderungen > Minoritärer Koproduktionsfonds abrufbar.

Zurück zur Übersicht