Neuer Fördermaßstab in der FFA-Kinoförderung festgelegt

Pressemitteilung vom 28.11.2016

Die Unterkommission Kino der FFA hat in ihrer 159. Sitzung den Fördermaßstab für 2017 festgelegt, aus dem die Förderhöhe und der Zuschussanteil in Relation zu den Gesamtkosten eines Projektvorhabens hervorgehen. Danach können Antragsteller im kommenden Jahr bei Gesamtkosten unter 100.000 Euro bis zu 50 Prozent an Förderung erwarten. Bei einer Investition zwischen 100.000 und 500.000 Euro können künftig bis zu 20 Prozent sowie über 500.000 Euro jeweils bis zu 10 Prozent der Kosten durch die FFA gefördert werden.

Alljährlich legt die Unterkommission Filmabspiel auf Grundlage der verfügbaren Fördermittel und dem zu erwartenden Antragsvolumen einen Fördermaßstab vor. Aus diesem bemessen sich die Förderhöhe und der Zuschussanteil im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Projekts.

Die Sitzungstermine der Kinoförderung für das Jahr 2017 sind am 16. März, 6. Juli sowie am 16. und 17.November 2017.

 

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