31. Januar 2020: Antragsschluss für die FFA-Referenzförderung:

Pressemitteilung vom 08.01.2020

Produzent*innen und Verleiher*innen, die in diesem Jahr Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2020 bei der FFA im Online-Antragsportal für die Zuerkennung von Referenzfördermitteln eingereicht haben. Dies betrifft die Referenzförderung für Lang- und Kurzfilme sowie die Absatzförderung (Verleih). Anträge, die der FFA zu diesem Termin nicht als „online eingereicht“ vorliegen, können erst wieder im nächsten Jahr bei der Ausschüttung der Referenzmittel 2021 berücksichtigt werden. Es handelt sich hier um eine Ausschlussfrist!

Referenzfilmförderung Produktion: https://ffa-ref-film.ffa.de
Referenzverleihförderung: https://ffa-ref-absatz.ffa.de
Kurzfilmförderung: https://ffa-ref-kurzfilm.ffa.de

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular muss im Original an die FFA geschickt werden:
Filmförderungsanstalt, z.H. Karin Pennartz, Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berlin

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