Deutsch-Italienischer Co-Production Development Fonds geht in die zweite Förderrunde

Pressemitteilung vom 29.09.2015

Stichtag 15. Dezember 2015: Bis zu dieser Frist können Produzentinnen und Produzenten deutsch-italienischer Kinoprojekte für ihr neues Vorhaben bei der FFA eine Entwicklungsförderung beantragen. Der Anfang dieses Jahres ins Leben gerufene Deutsch-Italienische Co-Production Development Fonds ist mit einem jährlichen Gesamtvolumen von bis zu 100.000 Euro ausgestattet und unterstützt die Entwicklung von vielversprechenden deutsch-italienischen Koproduktionen im frühen Entwicklungsstadium. Der Fonds fördert Projekte in Höhe von bis zu 30.000 Euro.


Anträge auf eine Förderung durch den Deutsch-Italienischen Co-Production Development Fonds können ab sofort bei der FFA gestellt werden. Sämtliche Informationen zur Antragstellung sind unter www.ffa.de abrufbar.

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