DFFF und GMPF-Antragszahlen auf Allzeithoch – Aktualisierung der Antragsanforderungen notwendig

Pressemitteilung vom 11.08.2026

Seit der Erhöhung ihrer Förderquoten und Kappungsgrenzen im Jahr 2025 verzeichnen DFFF und GMPF so viele gestellte Anträge und Drehbeginne für Kino- und Serienproduktionen wie noch nie. Die anhaltend hohen Antragszahlen zusammen mit den für 2027 angekündigten rund 200 Mio. Euro Haushaltsmitteln führen nun zu einer Aktualisierung der Antragsanforderungen.

Die außergewöhnlich hohe Nachfrage bestätigt die Attraktivität und Relevanz der wirtschaftlichen Filmförderung des BKM für die Herstellung von Kinofilmen und High-End-Serien. Während im vergangenen Jahr 183 Mio. Euro an 140 Projekte vergeben wurden, sind es dieses Jahr bereits jetzt 151 Mio. Euro für 103 Projekte. Weitere 111 eingereichte Projekte befinden sich zurzeit in der Bearbeitung. Die hohen Antragszahlen betreffen sowohl die Kinofilmförderung im DFFF I als auch die Förderung von High-End-Serien und Filmen im GMPF. Um der Vielzahl von Anträgen und den für dieses Jahr verbleibenden Fördermitteln gerecht zu werden, sind nun Nachjustierungen bei der Antragstellung erforderlich, damit die Planungssicherheit in der Branche gewährleistet bleibt.

Für Projekte, die ihren Drehbeginn im Jahr 2026 haben, gilt eine eingeschränkte Antragsannahme. Derzeit können trotz der Vielzahl bereits eingereichter Anträge noch Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 30 Mio. Euro angenommen werden. Alle angenommenen Anträge werden entweder in diesem oder Anfang des nächsten Jahres bewilligt werden können.

Um Projekte zu berücksichtigen, die kurz vor Finanzierungsschließung und Drehbeginn stehen, können aktuell nur Anträge angenommen und berücksichtigt werden, die neben allen erforderlichen Antragsunterlagen insbesondere folgende Kriterien erfüllen:

DFFF I:

  • Mindestens ein verbindlicher Letter of Commitment (LOC) eines DFFF-fähigen Verleihers muss vorliegen, eine reine Interessenbekundung (LOI; „wir sind interessiert“, „haben die Absicht“) wird nicht als verbindlich akzeptiert.
  • Die Finanzierung des Projektes ist zu mind. 45 % durch verbindliche Nachweise gesichert.


DFFF II:

  • Mindestens Vorvertrag (Deal Memo) zur Beauftragung als Dienstleister muss vorliegen.

GMPF:

  • Vertrag über Auswertung bei einem deutschen Mediendienstprogrammanbieter muss vorliegen.

Außerdem muss vor Antragstellung ein Antragsgespräch mit einer Förderreferentin stattgefunden haben. Ein Gesprächstermin kann mit der Zusendung des Finanzierungsplans und des geplanten Drehbeginns per E-Mail an dfff@ffa.de angefragt werden. Gesprächstermine werden in der Reihenfolge der Anfragen vergeben.

Projekte mit unvollständigen Antragsunterlagen und Projekte ohne Antragsgespräch können nicht berücksichtigt werden. Sofern das Antragsgespräch bereits stattgefunden hat, ist eine Antragseinreichung direkt möglich, wenn die weiteren Antragskriterien erfüllt werden. Vor Antragstellung im FFA-Serviceportal ist eine Registrierung erforderlich, die Freischaltung des Zugangs erfolgt innerhalb weniger Werktage.

Für 2027 stehen – vorbehaltlich des weiteren Aufstellungsverfahrens zum Haushalt – gut 200 Mio. Euro für Bewilligungen zur Verfügung. Damit bleibt der Förderrahmen weiterhin deutlich robuster ausgestattet als in vergangenen Legislaturperioden. Projekte, die ihren Drehbeginn zum Ende des Jahres 2026 planen und die noch keinen Antrag gestellt haben, können diesen voraussichtlich erst für 2027 einreichen, ein vorzeitiger Drehbeginn wäre 2026 nicht möglich.

Die Antragsannahme für Projekte mit Drehbeginn im Jahr 2027 erfolgt frühestens ab November 2026 und wird rechtzeitig von der FFA bekannt gegeben.

Aktuelle Informationen sind auf der FFA-Website abrufbar:
Informationen zum DFFF I
Informationen zum DFFF II
Informationen zum GMPF

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