Einmalige selektive Übergangsförderung Produktion der FFA für 2025 – Verlängerung der Einreichfrist bis zum 30. Mai 2025
Pressemitteilung vom 26.05.2025
Die Einreichfrist bei der FFA für eine einmalige selektive Übergangsförderung, die ursprünglich für den heutigen 26. Mai festgelegt war, wurde um einige Tage verlängert und endet nun am Freitag, dem 30. Mai 2025.
Die einmalige, selektive Übergangsförderung wird Produktionsunternehmen angeboten, die im Jahr 2024 keinen deutschen Kinofilm neu herausgebracht haben und bei denen somit kein Anspruch auf Referenzförderung im Jahr 2025 besteht.
Zu diesem Zweck ist eine Summe von insgesamt 4,5 Millionen Euro vorgesehen. Die Förderung kann allerdings nur beantragt werden, wenn die Finanzierung eines für 2025 geplanten Filmprojekts sonst gefährdet ist. Jedes Unternehmen kann maximal 500.000 Euro erhalten.
Zudem muss die Produktionsfirma, die die Förderung beantragt, zwischen 2017 und Ende 2024 mindestens zwei deutsche Kinofilme herausgebracht haben.
Zur Abwendung unbilliger Härten – wenn die Finanzierung eines für 2025 geplanten Filmprojekts gefährdet ist – können diese Unternehmen einen Zuschuss von maximal 500.000 Euro für höchstens ein Projekt beantragen.
Die Kommissionssitzung findet voraussichtlich am 14. Juli 2025 statt.
Die unter Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsrats sowie der Genehmigung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stehenden Antragskriterien und weiteren Voraussetzungen sind im unten verlinkten Merkblatt dargestellt.
Zum Download: Merkblatt zur Übergangsförderung Produktion nach § 150 Absatz 6 Satz 2 FFG 2025