FFA gleicht pandemiebedingte Verwerfungen bei der Referenzförderung Produktion und Verleih für das Kinojahr 2021 aus

Pressemitteilung vom 13.07.2022

Die Corona-Pandemie hatte auch 2021 Auswirkungen auf die FFA-Referenzförderung*, einem für die deutsche Filmwirtschaft essenziellen Finanzierungsinstrument. Der Spielbetrieb konnte erst ab Mitte des Jahres unter uneinheitlichen Hygienebestimmungen, die zu begrenzten Platzkapazitäten führten, wieder aufgenommen werden, so dass in Einzelfällen notwendige Schwellenwerte bei den Besucherzahlen nicht erreicht werden konnten.

Daher stellt die FFA im Wirtschaftsjahr 2022 eine strukturelle Sonderförderung nach § 2 FFG für das Kinojahr 2021 zur Verfügung. Das Ausgleichsmodell wurde in enger Abstimmung mit den betroffenen Verbänden entwickelt und basiert auf Referenzpunktwerten entsprechend der regulären Referenzförderung unter Berücksichtigung einer Schwellensenkung.

Die Antragsfrist für die Referenz-Sonderförderung Produktion und Verleih beginnt am 13. Juli 2022 und endet am 10. August 2022. Weitere Informationen, FAQs und Antragsformulare stehen hier zum Download bereit:

Sonderförderung nach § 2 FFG i.V.m. Referenzfilmförderung Produktion

Sonderförderung nach § 2 FFG i.V.m. Referenzfilmförderung Verleih

Die Fördergelder können von den Produzent*innen und Verleiher*innen innerhalb von drei Jahren unabhängig von Gremienentscheidungen verwendet werden.

Die Listen der regulär erworbenen Referenzförderungen sind hier unter „Referenzfilmförderung (2009–2022)“ abrufbar.


* Die Höhe der FFA-Referenzförderung Produktion und Verleih errechnet sich aus einem Punktesystem, dem der Besuchserfolg im Kino sowie Filmpreis- und Festivalauszeichnungen zugrunde liegen.

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