FFA-Kinoreferenzförderung 2017 – Ende der Abruffrist am 4. Mai 2021
Pressemitteilung vom 04.03.2021
Die Frist für die Antragstellung auf Auszahlung von Kinoreferenzmitteln für das Kinojahr 2017 (Bewilligungsbescheide aus 2018) endet am 04.05.2021.
Anerkannt werden Investitionsnachweise über Maßnahmen, die nach dem Datum der Antragstellung auf Bewilligung begonnen haben. Mehr Informationen sowie den Antrag auf Auszahlung finden Sie auf unserer Homepage auf der Seite Kinoförderung im Abschnitt Kinoreferenzförderung.