FFA-Referenzförderung: Antragsschluss 31. Januar 2015

Pressemitteilung vom 15.12.2014

Produzenten und Verleiher, die in diesem Jahr Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2015 bei der FFA eingereicht haben. Dies betrifft die Referenzförderung für Lang- und Kurzfilme sowie die Absatzförderung (Verleih). Anträge und Unterlagen, die der FFA zu diesem Termin nicht vorliegen, können dann erst wieder im nächsten Jahr bei der Ausschüttung der Referenzmittel berücksichtigt werden. Achtung: Bei Kurzfilmen, deren Auswertungszeitraum für Filmfestivals im Jahr 2014 ausläuft, ist der Antrag bis spätestens 31. Dezember 2014 zu stellen. 

Antragsformulare und weitere Informationen finden sich auf der FFA-Website. Die vollständig ausgefüllten Unterlagen sind einzureichen an die Filmförderungsanstalt, z. Hdn. Jürgen Schöler, Gr. Präsidentenstrasse 9, 10178 Berlin.

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