FFA-Referenzförderung: Antragsschluss 31. Januar 2019

Pressemitteilung vom 11.01.2019

Produzenten und Verleiher, die in diesem Jahr Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2019 bei der FFA im Online-Antragsportal für die Zuerkennung von Referenzfördermitteln eingereicht haben. Dies betrifft die Referenzförderung für Lang- und Kurzfilme sowie für die Absatzförderung (Verleih). Anträge, die zu diesem Termin nicht online eingereicht sind, können erst wieder im nächsten Jahr bei der Ausschüttung der Referenzmittel 2020 berücksichtigt werden. Es handelt sich hier um eine Ausschlussfrist. Für eine eventuelle Zweit- oder Dritt-Teilnahme müssen sie sich im Online-Portal mit ihrem Film nur registrieren, wenn sie im relevanten Teilnahmezeitraum insgesamt mehr als 10.000 Referenzpunkte aus noch nicht gemeldeten Zuschauer- und Festivalerfolgen erreicht haben. Sonstige Meldungen sind nicht erforderlich.

Antragsportal  Referenzfilmförderung Produktion

Antragsportal Referenzverleihförderung

Antragsportal Kurzfilmförderung

Bitte übersenden Sie das in der Antragsdatenbank vollständig ausgefüllte unterschriebene Antragsformular im Original an die Filmförderungsanstalt, z.H. Karin Pennartz, Gr. Präsidentenstrasse 9, 10178 Berlin.

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