FFA-Referenzförderung: Antragsschluss 31. Januar 2021

Pressemitteilung vom 03.12.2020

Produzenten und Verleiher, die in diesem Jahr Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2021 bei der FFA im Online-Antragsportal für die Zuerkennung von Referenzfördermitteln eingereicht haben. Dies betrifft die Referenzförderung für Lang- und Kurzfilme sowie die Absatzförderung (Verleih). Anträge, die der FFA zu diesem Termin nicht vorliegen, können dann erst wieder im nächsten Jahr bei der Ausschüttung der Referenzmittel 2022 berücksichtigt werden. Für eine eventuelle Zweit- oder Drittteilnahme können Sie weitere Zuschauer oder Preise im Online-Portal direkt melden, sofern Sie insgesamt mehr als 10.000 Referenzpunkte aus noch nicht gemeldeten Zuschauer- und Preis-/Festivalerfolgen erreicht haben. Andernfalls ist keine Meldung erforderlich.

Bei der Referenzkurzfilmförderung ist besonders zu beachten, dass die Anträge auf Zuerkennung von Kurzfilmen mit Fertigstellungstermin aus dem Jahr 2018 bis spätestens 31. Dezember 2020 zu stellen sind, um letztmalig an der Referenzförderung teilnehmen zu können. Für alle anderen Fertigstellungstermine gilt der 31.01.2021 als spätmöglichster Einreichtermin.

Referenzfilmförderung Produktion: https://ffa-ref-film.ffa.de
Referenzverleihförderung: https://ffa-ref-absatz.ffa.de
Kurzfilmförderung: https://ffa-ref-kurzfilm.ffa.de

Das in der Antragsdatenbank vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular muss im Original an die FFA geschickt werden:
Filmförderungsanstalt, z.H. Karin Pennartz, Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berlin

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