FFA-Referenzförderung: Antragsschluss 31. Januar 2023

Pressemitteilung vom 20.12.2022

Produzenten und Verleiher, die in diesem Jahr Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2023 bei der FFA im Online-Antragsportal für die Zuerkennung von Referenzfördermitteln eingereicht haben. Dies betrifft die Referenzförderung für Lang- und Kurzfilme sowie die Absatzförderung (Verleih). Anträge, die der FFA zu diesem Termin nicht vorliegen, können dann erst wieder im nächsten Jahr bei der Ausschüttung der Referenzmittel 2024 berücksichtigt werden. Für eine eventuelle Zweit- oder Drittteilnahme können Sie weitere Zuschauer oder Preise im Online-Portal direkt melden, sofern Sie insgesamt mehr als 10.000 Referenzpunkte aus noch nicht gemeldeten Zuschauer- und Preis-/Festivalerfolgen erreicht haben. Andernfalls ist keine Meldung erforderlich.

Bei der Referenzkurzfilmförderung ist besonders zu beachten, dass die Anträge auf Zuerkennung von Kurzfilmen mit Fertigstellungstermin aus dem Jahr 2020 bis spätestens 31. Dezember 2022 zu stellen sind, um letztmalig an der Referenzförderung teilnehmen zu können. Für alle anderen späteren Fertigstellungstermine gilt der 31.01.2023 als spätmöglichster Einreichtermin.

Referenzfilmförderung Produktion: https://ffa-ref-film.ffa.de

Referenzverleihförderung: https://ffa-ref-absatz.ffa.de

Zurück zur Übersicht