FFA-Referenzförderung: [BR]Antragsschluss 31. Januar 2014

Pressemitteilung vom 16.01.2014

Produzenten und Verleiher, die in diesem Jahr Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Unterlagen bis zum 31. Januar 2014 bei der FFA eingereicht haben.

Dies betrifft die Referenzförderung für Lang- und Kurzfilme sowie die Absatzförderung (Verleih). Anträge, die der FFA zu diesem Termin nicht vorliegen, können dann erst wieder im nächsten Jahr bei der Ausschüttung der Referenzmittel berücksichtigt werden.

Zu beachten ist diesmal besonders, dass Anträge auf Referenzförderung von Kurzfilmen mit Fertigstellungstermin vor dem 31. Dezember 2012 bis spätestens 31. März 2014 zu stellen sind, um letztmalig an der Referenzförderung teilnehmen zu können. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass generell Anträge auf Referenzförderung für Spielfilme (Produktion und Verleih) mit Kinostart vor dem 31. Dezember 2012 letztmalig einen Antrag auf Referenzförderung bis zum 31. März 2014 stellen können. Für Dokumentar- und Kinderfilme mit Kinostart vor dem 31. Dezember 2012 ist der 31. März 2015 maßgebend.

Antragsformulare und weitere Informationen finden sich auf der FFA-Website. Die vollständig ausgefüllten Unterlagen sind einzureichen an die Filmförderungsanstalt, z. Hdn. Jürgen Schöler, Gr. Präsidentenstrasse 9, 10178 Berlin.

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