FFA-Referenzförderung für Kurzfilme: Antragsfrist bis 31. Dezember 2025 / Online-Beratung am 27. November

Pressemitteilung vom 21.11.2025

Hersteller*innen von Kurzfilmen mit Fertigstellung im Jahr 2023, die einen Erstantrag auf Zuerkennung von Referenzmitteln stellen wollen, müssen ihre Unterlagen innerhalb der nächsten Wochen bei der FFA einreichen – die letztmögliche Antragsfrist endet am 31. Dezember 2025. Voraussetzung für die Antragstellung ist die vorherige Registrierung im FFA-Serviceportal: Erst nach Freischaltung durch die FFA kann der Antrag auf Referenzmittel gestellt werden. Sollte die Registrierung bereits erfolgt sein, können Sie Ihren Antrag direkt im Portal einreichen.

Bitte beachten Sie, dass Kurzfilme mit Fertigstellung im Jahr 2023 bereits den Bestimmungen des FFG 2025 unterliegen (siehe auch §§ 89 ff. FFG und Richtlinie D.6 inkl. Festivalliste).

Für Anträge von Kurzfilmen mit Fertigstellung in den Jahren 2024 und 2025 sowie für eventuelle Zweit- oder Drittmeldungen gilt als Antragsfrist der 1. März 2026 (Ausschlussfrist).

Das Team der Zuerkennung von Referenzförderung bietet am 27. November 2025 um 10:00 Uhr wieder ein Webinar über Microsoft Teams an, um Ihnen Details zur Antragstellung und Zuerkennung von Referenzförderung für Kurzfilme zu erläutern und Fragen zu beantworten. Eine Anmeldung zum Webinar ist nicht erforderlich, bitte wählen Sie sich einfach unter dem folgenden Link ein:

Donnerstag, 27.11.2025 / 10 Uhr
Jetzt an der Besprechung teilnehmen
Besprechungs-ID: 318 570 859 687 62
Passcode: XK3Ud7D8

Referenzfilmförderung Kurzfilm: Link zur Registrierung im Serviceportal
(Freischaltung erfolgt innerhalb einer Arbeitswoche)

Kontakt FFA: Karin Pennartz und Sonja Halbherr

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