FFA-Referenzkinoförderung: Antragsschluss 15. März 2015

Pressemitteilung vom 15.02.2015

Kinobetreiber, die in diesem Jahr Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Anträge und Unterlagen bis zum 15. März 2015 bei der FFA eingereicht haben. Nachzuweisen ist für das Jahr 2014 pro Leinwand ein Besuchermarktanteil von mindestens 57,90% für deutsche Filme und Filme aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bzw. aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder aus der Schweiz oder 53,40 % für deutsche Filme (nationale und internationale Koproduktionen). BASIS (100%) für die Berechnung der Marktanteile ist die vom Kinobetreiber gemeldete Jahresbesucherzahl an die FFA. 

Antragsformulare und weitere Informationen finden sich auf der FFA-Website Förderbereich „Kino/Referenzförderung“. Die Antragsunterlagen sind einzureichen an die Filmförderungsanstalt (FFA), z. Hdn. Beate Schönherr, Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berlin.

Anträge, die der FFA bis zum 15. März 2015 nicht vorliegen, können nicht mehr bei der Ausschüttung der Referenzmittel berücksichtigt werden.

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