FFA-Referenzkinoförderung: Antragsschluß 15. März 2017

Pressemitteilung vom 10.02.2017

Kinobetreiber, die in diesem Jahr Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Anträge und Unterlagen bis zum 15. März 2017  ONLINE bei der FFA einreichen. Anträge, die bei der FFA zu diesem Termin nicht online gestellt wurden, können bei der Ausschüttung der Referenzmittel nicht berücksichtigt werden (Ausschlussfrist).

Nachzuweisen ist für das Jahr 2016 pro Leinwand ein Besuchermarktanteil von mindestens

  • 51,75 % für deutsche Filme und Filme aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder aus der Schweiz

oder

  • 39,73 % für deutsche Filme (nationale und internationale Koproduktionen) .

BASIS (100%) für die Berechnung der Marktanteile ist die vom Kinobetreiber gemeldete Jahresbesucherzahl an die FFA.

Antragsformulare und weitere Informationen finden sich auf der FFA-Website  Förderbereich „Kino/Referenzförderung“.

Der Antrag ist innerhalb von 5 Tagen nach Online-Antragstellung (ohne Nachweise) unterschrieben einzureichen an die

Filmförderungsanstalt (FFA), z. Hdn. Beate Schönherr, Große Präsidentenstraße 9, 10178 Berlin.

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