FFA vergibt 12,8 Mio. Euro Referenzförderung für Kino, Verleih und Kurzfilm

Pressemitteilung vom 07.04.2022

Die Referenzförderung der FFA sorgt auch im Jahr 2022 für Planungssicherheit: Für gute Besuchszahlen, Festivalteilnahmen oder bedeutsame Filmpreise deutscher Kino- und Kurzfilme im pandemiegeprägten Jahr 2021 vergibt die FFA eine automatische Förderung von insgesamt 12.791.668 Euro. Trotz sechsmonatiger Schließzeit und vieler Einschränkungen des Kinobetriebs im Jahr 2021 erreichten 36 Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilme und 51 Kurzfilme die Schwellenwerte für eine nachträgliche Förderung ohne Gremienentscheidung.

Im Produktionsbereich werden insgesamt 9,8 Mio. Euro Referenzförderung ausgeschüttet. Pro verkaufter Kinokarte und erreichtem Festivalpunkt ergibt sich in diesem Jahr ein Förderbetrag von 92 Cent. Verleihunternehmen erhalten eine automatische Förderung von 2,4 Mio. Euro, pro Referenzpunkt werden 27 Cent ausgezahlt. Für Produzent*innen, deren Kurzfilme bei nationalen und internationalen Filmfestivals teilgenommen haben oder ausgezeichnet wurden, werden Fördergelder von insgesamt 596.400 Euro bereitgestellt.

Sowohl im Bereich Produktion als auch im Bereich Verleih belegt die Constantin Film den ersten Platz. Das Münchener Unternehmen erhält für drei erfolgreiche deutsche Kinoproduktionen insgesamt 1,9 Mio. Euro und für den Verleih von vier besucherstarken Filmen eine Förderung von 643.221 Euro. Mit 1,3 Mio. Euro im Bereich Produktion und 249.045 Euro im Bereich Verleih erzielt die Kriminalkomödie „Kaiserschmarrndrama“ bei der diesjährigen Referenzförderung die höchsten Fördersummen. Der Dokumentarfilm „Herr Bachmann und seine Klasse“ kann die meisten Punkte für Festivalteilnahmen und Auszeichnungen verbuchen und wird mit 460.273 Euro belohnt. Die höchste Förderung bei den Kurzfilmen erhält der FFA-Short-Tiger-Gewinner „Wochenbett“ mit 35.547 Euro.

Auch 2022 wird es für Filme, deren Verwertung von den pandemiebedingten Einschränkungen im Vorjahr erheblich betroffen waren, eine einmalige strukturelle Sonderförderung geben. Informationen und Antragsfrist für die nachträgliche „Sonderförderung Produktion und Verleih“ werden von der FFA zeitnah bekanntgegeben.

FFA-Referenzfördergelder können von den Produzent*innen und Verleihfirmen innerhalb von drei Jahren für neue Kinoprojekte verwendet werden. Die Listen der Referenzförderung Produktion, Verleih und Kurzfilm 2022 sind hier abrufbar.

Die Ergebnisse der FFA-Kinoreferenzförderung werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Vor dem Hintergrund, dass im Pandemie-Jahr 2021 wiederum viele Leinwände die notwendige Mindestanzahl der Besuchspunkte nicht erreichten, wird es auch diesmal ein Pauschalmodell geben, nach dem die betroffenen Leinwände einen Ausgleich erhalten können. Detaillierte Informationen zur Kinoreferenzförderung 2022 sowie FAQs und Antragsformulare zur geplanten Sonderförderung stehen demnächst auf der FFA-Webseite zum Download bereit.

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