FFA-Verwaltungsrat beschließt deutlich mehr Mittel für die Förderung des nationalen Filmerbes und bis zu 30.000 Euro pro Film

Pressemitteilung vom 12.02.2018

Die FFA wird für die Förderung des filmischen Erbes in diesem Jahr 3,3 Mio. Euro und damit deutlich mehr Mittel als bislang in ihrem Haushalt bereitstellen. Zudem wird die Höchstfördersumme für einzelne Filme von 15.000 auf 30.000 Euro verdoppelt, in Ausnahmefällen kann mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden. Eine entsprechende Richtlinienänderung beschloss der FFA-Verwaltungsrat in seiner jüngsten Sitzung in Berlin. Zugleich wurde auch der Haushalt der FFA für 2018 mit einem Gesamtvolumen von 152,7 Mio. Euro einstimmig verabschiedet.

FFA-Präsident Bernd Neumann: „In der digitalen Medienwelt von heute ist und bleibt die Sicherung und der Erhalt des nationalen Filmerbes eine der zentralen gesellschaftspolitischen Aufgabenstellungen. Wir müssen gewährleisten, dass die herausragenden Werke der deutschen Filmgeschichte in ihrer ganzen Vielfalt und Breite gesichert werden. Der Film ist auch Abbild der Geschichte eines jeden Landes und Spiegelbild der Gesellschaft – und somit das Gewissen der Kultur. Deshalb ist es absolut unerlässlich, endlich in ausreichendem Maße dafür Sorge zu tragen, dass unser filmisches Erbe auch nachfolgenden Generationen erhalten bleibt. Ich fordere auch die Länder auf, sich zu ihrer kulturpolitischen Verantwortung zu bekennen und bei der Finanzierung dieser Aufgabe in angemessenem Umfang mitzuwirken.“

FFA und BKM fördern die Digitalisierung des filmischen Erbes seit 2012. Die FFA stellte anfangs eine Mio. Euro und seit 2016 zwei Mio. Euro pro Jahr für die Restaurierung und Digitalisierung von Filmen bereit, die dem nationalen Filmerbe zuzurechnen sind. Nach einem im Auftrag der FFA erstellten Gutachten werden für die digitale Sicherung in Deutschland mindestens 100 Millionen Euro, verteilt über zehn Jahre, benötigt. Die Kosten für die Digitalisierung sollen im Rahmen einer Gemeinschaftsfinanzierung durch die Filmwirtschaft, Bund und Länder zu jeweils einem Drittel getragen werden.

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