FFA‐Verwaltungsrat verabschiedet Leitlinien für die Projektförderung

Pressemitteilung vom 01.08.2017

Der Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt hat auf seiner heutigen Sitzung in Berlin Leitlinien für die FFA‐Förderung verabschiedet. Das Gremium stimmte mit deutlicher Mehrheit dem Konzept des FFA‐Vorstands zu, das er im Auftrag des Präsidiums dem Verwaltungsrat zur Entscheidung vorgelegt hatte. Mit dem Beschluss verknüpfte das Gremium die Vorgabe, dass die Auswirkungen der Leitlinien nach einem Jahr evaluiert werden. Dadurch soll auch sichergestellt werden, dass deren Anwendung in der Förderpraxis die gewünschten Effekte auslösen.

FFA‐Präsident Prof. Dr. h. c. Bernd Neumann begrüßte die Verabschiedung der neuen Leitlinien durch den Verwaltungsrat: „Mit seinem Beschluss hat das Gremium eine richtige und wichtige Entscheidung getroffen, die die Arbeit der Produktions‐ und Drehbuchförderung effizienter und transparenten werden lässt. Die jetzt vorliegenden Leitlinien sind auch das Ergebnis einer fruchtbaren inhaltlichen Debatte, die das Konzept in der gesamten Filmwirtschaft ausgelöst hat. Die FFA muss und soll eine Spitzenförderung sein. Dazu ist es erforderlich, dass die der Kommission zur Verfügung stehenden Mittel auf diejenigen Filme verteilt werden, die das Potenzial haben, die Kinobesucher zu erreichen.“

Grundsätze einer künftigen FFA-Förderung (Leitlinien)
Ziel der zukünftigen Förderung der FFA sollte es sein, die Qualität des deutschen Films aus wirtschaftlichen aber auch kulturellen Erwägungen weiter zu steigern. Der Charakter der geförderten Filme sollte dabei eher der höher budgetierte und qualitativ anspruchsvolle Spitzenfilm sein, der die Erwartungen des Publikums erfüllt und wirtschaftlich erfolgreich sein kann. Für ein klares und berechenbares Förderprofil, das den höheren qualitativen Anforderungen gerecht wird, ist eine Überprüfung und Überarbeitung der Förderkriterien erforderlich.

  • Die FFA sollte – im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften – Kinofilme fördern, die einen hohen qualitativen Anspruch haben sowie gleichermaßen absolut und/oder relativ wirtschaftlich erfolgreich im In- und Ausland ausgewertet werden können (wirtschaftlich-kultureller Filmbegriff)
  • Der qualitative Anspruch von FFA-geförderten Projekten sollte im Rahmen einer echten Spitzenförderung aus der Masse der eingereichten Projekte herausragen und eine erfolgreiche Vermarkung im deutschen Kino nahelegen
  • Bei Ihren Förderentscheidungen sollte die FFA auf eine kreativ-künstlerische, ästhetische und dramaturgische Abgrenzung zu anderen Medien wie Fernsehen und Streamingdiensten achten
  • Zur Sicherung des wirtschaftlich erfolgreichen Qualitätsfilms sollte die FFA grundsätzlich nur noch fiktionale Langfilmprojekte mit einem Gesamtbudget von mindestens 2,5 Mio. Euro und einem Potential von mindestens 250.000 Besuchern fördern
  • Zur Sicherung des wirtschaftlich erfolgreichen Qualitätsfilms sollte die FFA grundsätzlich im Dokumentarfilmbereich Projekte mit einem Gesamtbudget ab 500.000 Euro und einem Potential von mindestens 50.000 Besuchern fördern
  • Die FFA sollte auch solche Filme fördern, die auf international bedeutsamen Festivals vertreten sind und zugleich eine wirtschaftliche Mindestrelevanz haben; sie sollen in Deutschland von den Medien und der Öffentlichkeit deutlich wahrgenommen werden, der Reputation des deutschen Films im In- und Ausland dienen und ein Potential von mindestens 150.000 Besuchern haben
  • Die FFA sollte Kinofilme des talentierten Nachwuchses in angemessenem Umfang fördern
  • Die FFA sollte bei Ihren Förderentscheidungen die Vielfalt des deutschen Filmschaffens in seinen diversen Genres und Filmen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Voraussetzungen widerspiegeln (Portfolio-Gedanke)
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