Jährlich 10 Mio. Euro: Bund, Länder und FFA einigen sich auf gemeinsame Finanzierung für die Digitalisierung des nationalen Filmerbes

Pressemitteilung vom 17.10.2018

Die Filmförderungsanstalt (FFA) hat gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) sowie den Ländern eine Vereinbarung zum Erhalt des nationalen Filmerbes getroffen. Ab 2019 stehen für einen Zeitraum von zunächst 10 Jahren jährlich bis zu 10 Millionen Euro für die Digitalisierung von Kinofilmen zur Verfügung. Die Mittel werden von den drei Partnern zu jeweils einem Drittel aufgebracht.

Nach der im Jahr 2014 abgeschlossenen Kinodigitalisierung, die ebenfalls durch FFA, Bund und Länder gemeinsam finanziert wurde, ist dies eine weitere entscheidende kulturpolitische Zusammenarbeit der drei Partner zur Stärkung und für den Erhalt der Filmkultur in Deutschland. Die Koordination zwischen den Ländern und der FFA übernimmt das Land Berlin, das maßgeblich an der Entwicklung des Abkommens beteiligt war. Die Digitalisierung von Filmen wird nach drei Maßgaben gefördert: Auswertungsinteresse, kuratorisches Interesse und konservatorische Notwendigkeit. Details zu der Förderung sowie die Richtlinie, die ab 1. Januar 2019 in Kraft tritt, stehen ab Dezember 2018 auf www.ffa.de bereit.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Filme dokumentieren auf einzigartige Weise die historische und kulturelle Entwicklung unseres Landes. Sie sind jedoch ein überaus fragiles, vergängliches Kulturgut. Wichtig ist, dass vom Stummfilmklassiker bis zum Neuen Deutschen Film unser Filmerbe auch weiterhin öffentlich präsentiert werden kann. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass wir mit den Ländern und der FFA alle Voraussetzungen für den baldigen Start der gemeinsamen Digitalisierungsstrategie schaffen können und das bisherige Engagement des Bundes verstärken. Mit nun versammelten Kräften und einer Gesamtfinanzierung von bis zu 10 Millionen Euro im Jahr können wir ab 2019 die dringend notwendige Digitalisierung voranbringen, um das deutsche Filmschaffen in seiner ganzen Breite und künstlerischen Vielfalt auch für künftige Generationen zu erhalten.“

FFA-Präsident Kulturstaatsminister a. D. Bernd Neumann: „In der digitalen Medienwelt von heute ist und bleibt die Sicherung und der Erhalt des nationalen Filmerbes eine der zentralen kulturpolitischen Herausforderungen. Der Film ist auch Abbild der Geschichte eines jeden Landes und Spiegelbild der Gesellschaft – und somit das Gewissen der Kultur.“

Der Regierende Bürgermeister von Berlin Michael Müller: „Ich halte es für außerordentlich wichtig, Filme als unersetzliches Gedächtnis der deutschen Geschichte und Kultur zu erhalten und öffentlich zugänglich zu machen, denn nur was öffentlich zugänglich ist, bleibt gegenwärtig.“

FFA, BKM und Länder fördern die Digitalisierung des filmischen Erbes seit mehreren Jahren. Die BKM unterstützt seit dem Jahr 2012 Digitalisierungsprojekte von Einrichtungen des Kinematheksverbunds in erheblichem Umfang. Die FFA stellte zu Beginn im Jahre 2012 eine Mio. Euro, seit 2016 zwei Mio. Euro und in diesem Jahr 3,3 Mio. Euro Jahr für die Restaurierung und Digitalisierung von Filmen bereit, die dem nationalen Filmerbe zuzurechnen sind. Der Finanzbedarf von bis zu 100 Millionen Euro, verteilt über zehn Jahre, wurde durch ein von der FFA beauftragtes Gutachten ermittelt.

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