Länderförderungen starten mit ersten einheitlichen Merkblättern ins Jahr 2027
Pressemitteilung vom 01.09.2026
Ab 2027 gibt es vier länderübergreifende Merkblätter für geförderte Projekte im Bereich „Produktion Kinofilm“. Die neuen Dokumente kommen für Projekte zum Einsatz, deren erster Förderantrag auf Produktion im Bereich Kinofilm ab dem 01.01.2027 gestellt wird.
Die Merkblätter sind in Zusammenarbeit zwischen den Länderförderungen, der Filmförderungsanstalt (FFA) und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entstanden. Sie werden von allen an einem Kino-Projekt beteiligten Länderförderungen sowie den beteiligten Prüfinstitutionen einheitlich verwendet. Für den Bereich Talentfilm gelten ergänzend die spezifischen Regelungen der jeweiligen Länderförderung. Soweit diese Merkblätter keine gesonderte Regelung enthalten, finden die Richtlinien/Merkblätter und Verträge der jeweiligen Länderförderungen Anwendung. Bis zum 31. Dezember 2026 gelten die bisherigen Merkblätter uneingeschränkt.
Vor dem Hintergrund der Förderer-Harmonisierung prüfen FFA und BKM in den kommenden Monaten, ob und wie die Merkblätter an die Bundesförderungen angepasst und weiterentwickelt werden können.
Folgende Merkblätter wurden erarbeitet und sind bereits jetzt auf den Webseiten der Länderförderungen einsehbar:
- Regionaleffekt
- Vorvertragliche Prüfung
- Verwendungsnachweisprüfung
- Gemeinsame Grundsätze bei der Tilgung von Förderdarlehen
FilmFernsehFonds Bayern, Film- und Medienstiftung NRW, Hessen Film und Medien, Medienboard Berlin-Brandenburg, Mitteldeutsche Medienförderung (MDM), MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg, MOIN Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein, MV Filmförderung, nordmedia – Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen