Liebling Kino startet 2026 mit neuem Landkinofaktor und angepassten Prämiengrenzen

Pressemitteilung vom 20.08.2026

Die neuen Teilnahmebedingungen für die Kinoprogrammprämie des Bundes 2026 sind ab sofort auf der FFA-Website verfügbar. Gezielte Anpassungen umfassen die Einführung eines Landkinofaktors sowie veränderte Mindest- und Höchstbeträge für Prämien. Anträge für Liebling Kino können voraussichtlich ab Ende September 2026 gestellt werden.

Die zweite Prämienrunde der Kinoprogrammprämie startet mit leicht veränderten Teilnahmebedingungen. Auf Grundlage der Erfahrungen und Daten aus der ersten Förderrunde wurden gezielt Optimierungen vorgenommen. Im Kern wird das Programm unverändert fortgesetzt.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Anpassung des Prämienmindestbetrags: Erreicht ein Kino auf Grundlage seiner Prämienpunkte einen Betrag von weniger als 3.000 Euro, wird die Prämie auf 3.000 Euro je Kino erhöht. Damit wird sichergestellt, dass alle Kinos, die mit „Liebling Kino“ ausgezeichnet werden, eine spürbare und nachhaltige Prämie erhalten.

Anpassung des Prämienhöchstbetrags: Die maximale Prämienhöhe wird auf 125.000 Euro je Kino abgesenkt, um die Prämie für möglichst viele Kinos wirkungsvoll einzusetzen.

Einführung des Landkinofaktors: Um der Zielsetzung der Kinoprogrammprämie und den besonderen Hausforderungen von Kinos in Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohner*innen noch besser nachzukommen, erhalten diese Kinos einen Zuschlag von 20 Prozent auf ihre Besucher*innenpunkte. Zusammen mit dem Leinwandfaktor und dem „Booster“ für besondere kulturelle Programmarbeit gibt es mit dem „Landkinofaktor“ nun eine zusätzliche Möglichkeit, Boni zu generieren.

Mit „Liebling Kino“ zeichnet der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hochwertige Jahresfilmprogramme von Kinos in Deutschland aus. Ziel ist es, die Sichtbarkeit deutscher und europäischer Kinofilme in Deutschland zu steigern und zur bundesweiten Verbreitung von Kinofilmen mit künstlerisch-kreativer Qualität beizutragen.

Grundlage für Auszeichnung mit der Kinoprogrammprämie ist die verbindliche Filmliste, die derzeit bearbeitet und in Kürze veröffentlicht wird. Nur Filme, die in dieser Filmliste enthalten sind, können für die Förderung mit Liebling Kino berücksichtigt werden und fließen in die Berechnung der Prämienpunkte ein.

Anträge auf Teilnahme an der Kinoprogrammprämie 2026 können voraussichtlich ab Ende September über das FFA-Serviceportal gestellt werden. Über den genauen Termin wird die FFA rechtzeitig informieren.

Weitere Informationen zu Liebling Kino
Die Teilnahmebedingungen 2026 als PDF

Zurück zur Übersicht