FFA-Kinoförderung: Fördermaßstab entfällt ab sofort

Pressemitteilung vom 27.06.2018

Kinobetreiber, die bei der FFA Kinoprojektförderung beantragen, können künftig Fördermittel in Höhe von bis zu 50 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten erhalten. Eine entsprechende Richtlinienänderung verabschiedete der FFA-Verwaltungsrat auf seiner jüngsten Sitzung. Danach entfällt ab sofort der bisherige Fördermaßstab, wonach die Förderhöhe im Verhältnis zu den Gesamtkosten eines Projektvorhabens beschränkt wurde.

Die FFA-Kinokommission kann Förderhilfen bis zu 200.000 Euro, in Ausnahmefällen bis 350.000 Euro bewilligen. Die neue Regelung gilt auch schon für die beiden in diesem Jahr noch verbleibenden Sitzungen der Kinokommission am 12. September (Einreichtermin 6. Juli) und 15. November 2018 (Einreichtermin 14. September).

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