Neuer Fördermaßstab in der FFA-Kinoförderung festgelegt

Pressemitteilung vom 28.01.2016

Die Unterkommission Kino der FFA hat den Fördermaßstab festgelegt, aus dem die Förderhöhe und der Zuschussanteil in Relation zu den Gesamtkosten eines Projektvorhabens hervorgehen. Danach können Antragsteller in diesem Jahr bei Gesamtkosten unter 200.000 Euro bis zu 50 Prozent an Förderung erwarten. Bei einer Investition zwischen 200.000 und 500.000 Euro können künftig bis zu 20 Prozent sowie über 500.000 Euro jeweils bis zu 10 Prozent der Kosten durch die FFA gefördert werden.

Jeweils zu Beginn des Sitzungsjahres legt die Unterkommission Filmabspiel auf Grundlage der verfügbaren Fördermittel und dem zu erwartenden Antragsvolumen einen Fördermaßstab vor. Aus diesem bemessen sich die Förderhöhe und der Zuschussanteil im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Projekts. Dieser soll sich an den verfügbaren Fördermitteln orientieren. Die Sitzungstermine der Kinoförderung für das laufende Jahr 2016 sind am 3. März, 7. Juli und 2./3. November 2016.

Weitere Informationen unter: www.ffa.de/Förderungen und Anträge.

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