Soforthilfeprogramm für Kinos im ländlichen Raum

Pressemitteilung vom 27.03.2019

Die Kultur- und Haushaltspolitiker der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben gemeinsam mit der Staatsministerin für Kultur und Medien die Weichen für ein Soforthilfeprogramm für Kinos im ländlichen Raum gestellt. Dafür stehen noch im Jahr 2019 fünf Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm soll investive und programmbegleitende Förderzwecke umfassen. Antragsberechtigt werden Kinos sein in Orten mit bis zu 25.000 Einwohnern.

Abgewickelt wird das Soforthilfeprogramm durch die FFA. Der Start des Programms wird noch vor der parlamentarischen Sommerpause erfolgen. Kinobetreiber werden frühzeitig über den Zeitpunkt, ab dem Anträge gestellt werden können, und die detaillierten  Förderbedingungen informiert.

 

 

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