Sonderförderung nach § 2 FFG i. V. m. Kinoreferenzförderung für das Kinojahr 2021
Pressemitteilung vom 19.07.2022
Die FFA stellt den Kinos eine Sonderförderung nach § 2 FFG i. V. m. Kinoreferenzförderung zur Verfügung. Das Ziel ist, Kinoleinwände zu unterstützen, welche aufgrund des pandemiebedingten Besucherrückgangs die notwendige Mindestanzahl der Besucherpunkte in der Kinoreferenzförderung nicht erreichen konnten.
Für Leinwände, für die bereits im Rahmen der regulären Kinoreferenzförderung ein Antrag auf Zuerkennung für das Kinojahr 2021 gestellt und abgelehnt wurde, gilt eine vereinfachte Antragsstellung (Antragsformular ohne Nachweise).
Das Förderprogramm startet am 20.07.2022. Anträge können bis 21.08.2022 gestellt werden (Ausschlussfrist).
Weitere Informationen sind unter Kinoförderung zu finden.