Sperrfristverkürzungen und Kinoerfolg

Pressemitteilung vom 12.12.2022

Das Filmförderungsgesetz verpflichtet die Filmförderungsanstalt nach § 55 Abs.4 FFG, in einem Evaluierungsbericht zu untersuchen, wie sich Sperrfristverkürzungen nach § 55 Absatz 1 oder § 55 Absatz 3 FFG auf den Zuschauererfolg der betroffenen Filme im Kino ausgewirkt haben. Darüber hinaus hat die Filmförderungsanstalt eine umfassende Analyse der Auswertungsfenster und beantragter Sperrfristverkürzungen erstellt.

Dieser erweiterte Evaluierungsbericht kann hier heruntergeladen werden:
Evaluierungsbericht Sperrfristen 2017 bis 2021 (Kurzfassung)
Evaluierungsbericht Sperrfristen 2017 bis 2021 (erweiterte Fassung)

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