Stellungnahme der deutschen Filmförderer zur Definition des Programmauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Pressemitteilung vom 30.09.2018

Die deutschen Filmförderer erkennen die Notwendigkeit an, die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags durch geeignete Reformen an Auftrag und Struktur des öffentlichen Rundfunks zu erhalten. Sie nehmen jedoch auch die Sorgen der Filmwirtschaft ernst, dass solche Reformen nicht zu einer Einschränkung des Programmbereichs Unterhaltung und damit sinkenden Produktionsvolumina führen dürfen.

Unterhaltung ist ein unverzichtbarer und untrennbarer Bestandteil unserer Kultur, anspruchsvolle Unterhaltung ¬– und mit ihr Filme und Serien – ist seit jeher das Markenzeichen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Das gilt im Besonderen für den Film, in dem zeitgeschichtlich und gesellschaftspolitisch relevante Zusammenhänge in unterhaltsamer Form vermittelt werden. Eine Reduzierung des Unterhaltungsangebotes der öffentlich-rechtlichen Sender würde – im Wettbewerb mit den privaten Fernsehsendern und der zunehmenden Konkurrenz durch die Neuen Medien – unweigerlich zu einem fortschreitenden Rückgang des Zuschauerinteresses führen. Wenn jedoch eine Vielzahl von Menschen mit den verbleibenden Programmanteilen nicht mehr erreicht wird, wäre der verfassungsrechtlich sicherzustellende Grundauftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens nicht mehr gewährleistet.

Eine Abwertung der Unterhaltung im Sendeauftrag und die Beschränkung von Unterhaltungsangeboten hätte zudem gravierende wirtschaftliche Folgen für die Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft, da die öffentlich-rechtlichen Sender nicht nur über Eigenproduktionen, sondern auch als Koproduzent für Kinofilme seit Jahrzehnten ein elementarer Partner der deutschen Filmwirtschaft sind. Viele bedeutsame Produktionen, die nicht nur wirtschaftlich, sondern auch kulturell im In- und Ausland erfolgreich waren, wären ohne die Beteiligung des Fernsehens nicht realisierbar gewesen.

Unterhaltung ist seit Jahrzehnten im öffentlich-rechtlichen Sendeauftrag fest verankert und trägt ganz wesentlich zur Akzeptanz des Programmangebotes bei. Im Interesse einer breit gefächerten Programmvielfalt von ARD und ZDF ist es daher dringend erforderlich, dass Unterhaltung – und so auch Filme und Serien – im öffentlich-rechtlichen Fernsehen auch zukünftig zentraler Bestandteil des Sendeauftrags bleiben.

Berlin, 30.09.2018

Peter Dinges, Filmförderungsanstalt
Dorothee Erpenstein, FilmFernsehFonds Bayern GmbH
Kirsten Niehuus, Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH
Petra Müller, Film- und Medienstiftung NRW GmbH
Claas Danielsen, Mitteldeutsche Medienförderung GmbH
Maria Köpf, Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH
Carl Bergengruen, MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbh
Thomas Schaeffer, nordmedia Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen/Bremen mbH
Joachim Mendig, HessenFilm und Medien GmbH

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