Zukunftsprogramm Kino II: Antragstellung ab 1.8.2020 möglich

Pressemitteilung vom 15.07.2020

In Ergänzung zum laufenden Zukunftsprogramm Kino hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein weiteres investives Förderprogramm für den Kinosektor in Höhe von insgesamt 40 Millionen Euro aufgesetzt. Das Zukunftsprogramm Kino II fördert Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie sowie zukunftsgerichtete Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kinos bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb.

Das Programm richtet sich an Kinos, die die strukturellen oder kulturellen Antragsvoraussetzungen des Zukunftsprogramms Kino in der Fassung vom 18. Mai 2020 nicht erfüllen. Kinos, die diese Antragsvoraussetzungen erfüllen, sind nicht antragsberechtigt.

Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für pandemiebedingte investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen zur Reduzierung von Ansteckungsgefahren in den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen des Kinos. Gefördert werden u.a. auch bargeldlose Kassensysteme, Online-Ticketing-Systeme sowie nachhaltige und umweltschonende Verfahren wie die Modernisierung und der Einbau von sanitären Einrichtungen und Klima- bzw. Belüftungssysteme.

Die maximale Förderhöhe pro Kino beträgt 315.000 Euro. Ein Unternehmen, das mehrere Standorte betreibt, darf insgesamt maximal 630.000 Euro beantragen.

Start des Antragsverfahrens bei der Filmförderungsanstalt ist der 1. August 2020. Der Zugang zur elektronischen Antragstellung wird zu diesem Datum auf den Seiten der Filmförderungsanstalt unter Zukunftsprogramm Kino II freigeschaltet. Weitere Informationen sowie die Fördergrundsätze sind dort schon jetzt zugänglich.

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