Zukunftsprogramm Kino II: Bewilligungszeitraum verlängert / Antragsfrist endet am 31.12.2021

Pressemitteilung vom 13.10.2021

Der Bewilligungszeitraum für das Zukunftsprogramm Kino II wurde verlängert. Maßnahmen, die bis zum 31.12.2021 beantragt und beschieden werden, können bis zum 30.6.2022 durchgeführt werden. Die entsprechenden Verwendungsnachweise müssen der FFA spätestens bis zum 30.9.2022 vorgelegt werden.

Für das Zukunftsprogramm Kino II stehen insgesamt 20 Millionen Euro zur Unterstützung von Kinos bei der Wiedereröffnung und dem Weiterbetrieb nach ihrer pandemiebedingten Schließung zur Verfügung. Es ist Teil des Konjunkturprogramms NEUSTART KULTUR und dient dem Ziel, die Kinoinfrastruktur in ganz Deutschland nachhaltig zu stärken und damit einen Beitrag zur Sichtbarkeit insbesondere des deutschen und europäischen Kinofilms in der Fläche zu leisten. Das Zukunftsprogramm Kino II ergänzt das Zukunftsprogramm Kino I, das sich an kleinere Kinos im ländlichen Raum und Arthouse-Kinos richtet.

Weitere Information zu Antragstellung sowie die Fördergrundsätze hier.

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