Deutsch-Französische Förderung stärkt Nachwuchs mit neuem Projektentwicklungsfonds

Pressemitteilung vom 28.08.2015

Deutsch-Französische Förderung stärkt Nachwuchs mit neuem Projektentwicklungsfonds

Die Förderung deutsch-französischer Koproduktionen legt künftig ein besonderes Augenmerk auf Projekte junger Talente: Durch die Erweiterung um den Deutsch-Französischen Projektentwicklungsfonds im bestehenden Filmabkommen zwischen Deutschland und Frankreich stehen ab 1. September zusätzliche 200.000 Euro für die Entwicklung neuer Projekte junger Produzenten zur Verfügung. Die für die Abwicklung der bilateralen Förderung zuständige Filmförderungsanstalt (FFA) und das Centre National de la Cinématographie (CNC) beteiligen sich jeweils zur Hälfte mit 100.000 Euro. Das Gesamtbudget zur Förderung  deutsch-französischer Koproduktionen, dem sogenannten „Minitraité“, steigt durch die aktuelle Aufstockung auf insgesamt 3,2 Millionen Euro.

„Dieser neue Etat ist ein Plädoyer für den Nachwuchs, mit dem wir auch dem wachsenden Bedarf aus dem Umfeld des deutsch-französischen Atelier Ludwigsburg-Paris gerecht werden möchten. Mit unserem Angebot schaffen wir einen attraktiven Anreiz für deutsch-französische Projekte und erleichtern den Absolventen den Einstieg in das professionelle Filmschaffen“, so FFA-Vorstand Peter Dinges. Die Ausweitung der deutsch-französischen Förderung auf den filmischen Nachwuchs sei ein langer aber letztendlich erfolgreicher Weg gewesen, „den Kulturstaatsministerin Monika Grütters von Anfang engagiert befördert hat“, betonte Dinges.

Die Förderung von deutsch-französischen Koproduktionen wurde zusätzlich zum Deutsch-Französischen Filmabkommen zwischen den Regierungen Frankreichs und Deutschlands im Mai 2001 ins Leben gerufen und wird finanziell jeweils hälftig von beiden Ländern ausgestattet. Die von deutscher Seite erbrachten Fördermittel werden aus Haushaltsmitteln der BKM und Mitteln der FFA erbracht. Ebenfalls im Jahr 2001 wurde zur Stärkung der deutsch-französischen filmpolitischen Zusammenarbeit eine einjährige Ausbildung, das sog. „Atelier Ludwigsburg-Paris“ gegründet, das Studenten in den Bereichen Stoffentwicklung, Produktion, digitale Bildgestaltung/Animation und Marketing für den europäischen Film- und TV-Markt ausbildet.

Weitere Informationen sowie die Richtlinie zum Deutsch-Französischen Projektentwicklungsfonds sind auf der FFA-Webseite unter: www.ffa.de abrufbar.

Der erste Einreichtermin des neuen Fonds orientiert sich an der Frist für die Förderung nach dem Deutsch-Französischen Abkommen und ist am 25. September 2015. Die ersten Entscheidungen über Anträge fallen auf der Fördersitzung der Deutsch-Französischen Förderkommission am 26. November 2015 in Marseille im Rahmen des Deutsch-Französischen Filmtreffens.

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