Maßnahmen, die bis zum 31.12.2021 beantragt und beschieden wurden, können bis zum 30.6.2022 durchgeführt werden. Die entsprechenden Verwendungsnachweise müssen der FFA spätestens bis zum 30.9.2022 vorgelegt werden.
Die Förderung soll ortsfesten Kinos, die die strukturellen und/oder kulturellen Antragsvoraussetzungen des Zukunftsprogramm Kino in der Fassung vom 18.5.2020 nicht erfüllen, bei ihrem wiederaufgenommenen Betrieb nach der pandemiebedingten Schließung unterstützen. Kinos, die die Antragsvoraussetzungen des Zukunftsprogramm Kino in der Fassung vom 18.5.2020 erfüllen, sind nicht antragsberechtigt.
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen zur Reduzierung von Ansteckungsgefahren (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen des Kinos. Gefördert werden u.a. auch bargeldlose Kassensysteme, Online-Ticketing-Systeme sowie nachhaltige und umweltschonende Verfahren wie die Modernisierung und der Einbau von sanitären Einrichtungen und Klima- bzw. Belüftungssysteme.
Weitere Informationen in der Pressemitteilung der BKM von 15. Juli 2020
Imme Krain
Förderreferentin
Tel.: 030 27577-322
E-Mail: krain@ffa.de
Leszek Pilat
Förderreferent
Tel.: 030 27577-319
E-Mail: pilat@ffa.de
Ruth Strecker
Förderreferentin
Tel.: 030 27577-318
E-Mail: strecker@ffa.de