Anmelde- und leistungsberechtigt sind die Produktionsunternehmen von TV-Produktionen, die ihren Hauptsitz in einem Bundesland haben, das mit finanziellen Mitteln am Ausfallfonds II beteiligt ist. Folgende Bundesländer sind ab Programmstart an dem Fonds beteiligt: Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Berlin*, Brandenburg*, Hessen*.
Grundsätzlich können Schäden, die bis zum 30. Juni 2021 während der Risikophase einer Produktion entstehen, durch den Ausfallfonds II ausgeglichen werden. Die Risikophase umfasst die letzten vier Wochen der PreProduction und den originären Dreh. Es werden Leistungen für Produktionen gewährt, die ab dem 01.11.2020 in die Risikophase eingetreten sind.
Die Antragstellung zur Teilnahme am Ausfallfonds II erfolgt frühestens mit Eintritt des Schadensfalls bzw. bei einer Mindestschadenssumme von 25.000 ausschließlich per E-Mail. Die Anmeldungen der Schadensfälle werden in der Reihenfolge des Eingangs (Datum und Uhrzeit) bearbeitet und beschieden.
Der Ausfallfonds II erfasst sowohl personenbezogene Risiken, wie eine Covid19-Erkrankung, eine Quarantäneanordnung bei Crew und Cast, als auch infrastrukturelle Risiken wie einen behördlich angeordneten Lockdown. Voraussetzung ist, dass sich das schadensauslösende Ereignis in Deutschland ereignet.
Pro teilnehmenden Bundesland können maximal so viele Ausgleichsleistungen vergeben werden, wie insgesamt Deckungsmittel zur Verfügung stehen. Jedes Bundesland entscheidet selbst über die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel.
Pro Projekt kann die Höhe der Ausgleichsleistungen bis zu 57,5% des anerkannten Covid19-Ausfallschadens betragen, maximal jedoch 57,5 % der kalkulierten Produktionskosten und maximal die nach TV-Formaten festgelegten Höchstsumme (zwischen 57.500 Euro und 402.500 Euro). Die Selbstbeteiligung des Herstellers beträgt 10 Prozent des anerkannten Schadens, mindestens aber 10.000 Euro. Der Auftraggeber der TV-Produktion muss sich mit mind. 32,5 % der anerkannten Schadenssumme bzw. mit mind. 32,5 % der Höchstsumme beteiligen.
* Für die Länder Berlin, Brandenburg und Hessen ist der Start des Programms für Mitte Januar 2021 geplant.
Weitere Informationen in der Pressemitteilung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2020
Katharina Retzlaff
Referentin des Vorstandes
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