Filmförderungsgesetz – Archiv

Das Filmförderungsgesetz (FFG) ist die Rechtgrundlage der Filmförderunganstalt. Es trat erstmals am 1. Januar 1968 in Kraft und wird seither in regelmäßigen Abständen novelliert. Derzeit gilt das FFG 2022. Dass Vorgängergesetz trat zum 1. Januar 2017 in Kraft und endete am 31. Dezember 2021.

FFG 2017

FFG 2017 und Richtlinien