Filmabgabe
Auf Grundlage des Filmförderungsgesetzes (FFG) müssen Unternehmen, die Kinofilme verwerten, einen gesetzlich festgelegten Anteil ihrer Erlöse an die FFA entrichten. Diese sogenannte „Filmabgabe“ finanziert sämtliche Fördermaßnahmen der FFA und ist von Kinos, der Videowirtschaft, den Fernsehveranstaltern sowie den Programmvermarktern zu leisten.
Kinos
Informationen zur Filmabgabe der Kinos
Videoprogrammanbieter & Videoabrufdienste
Informationen zur Filmabgabe von Videoprogrammanbietern & Videoabrufdiensten
Fernsehveranstalter
Informationen zur Filmabgabe von Fernsehveranstaltern