Kulturstaatsministerin Monika Grütters setzt die Strukturförderung für Arthouse-Kinos und Kinos im ländlichen Raum im Jahr 2021 mit höherem Budget fort.
Um die Kinos in der aktuellen Krisenlage weiterhin bei nachhaltigen Modernisierungen zu unterstützen, wird das Zukunftsprogramm Kino I in der aktuellen Fassung im Jahr 2021 fortgesetzt. Hierfür stehen dank einer Aufstockung um 10 Mio. Euro aus dem Programm NEUSTART KULTUR insgesamt bis zu 25 Mio. Euro aus dem Kulturetat zur Verfügung.
Die vor dem Hintergrund der Pandemie im Mai 2020 angepassten Fördergrundsätze gelten auch im Jahr 2021. So beträgt insbesondere die maximale Höhe des Bundesanteils an der Zuwendung weiterhin bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten.
Weitere Informationen in der Pressemitteilung der BKM vom 07. Januar 2021.
Die Förderung können Kinos mit bis zu sieben Leinwänden beantragen, die mindestens eines der drei folgenden Kriterien erfüllen:
Das Kino muss seinen Sitz in einem Bundesland haben, das eine Kinoförderung bereitgestellt. Weiterhin muss die Wirtschaftlichkeit des Kinobetriebs nachgewiesen werden (275 Vorführungen und mindestens neun Monate fortlaufender Spielbetrieb in den letzten drei Jahren). Die Förderung wird als nicht rückzahlbare Zuwendung (Zuschuss) bewilligt.
(befristet bis zum 31.12.2021)
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Lars-Christian Reiher
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