Verkürzung der Sperrfristen
Filmförderungsgesetz (FFG): §§ 53 - 58 FFG
Um einen exklusiven Auswertungszeitraum für das Kino zu gewährleisten, enthält das Filmförderungsgesetz Sperrfristen. Sofern die Herstellung und /oder die Auswertung eines Films durch die FFA gefördert wurde, müssen die Sperrfristen eingehalten werden. Erst wenn diese verstrichen sind, kann der Film in der nächsten Verwertungsstufe, z.B. über Video-On-Demand (VOD) oder auf DVD, angeboten werden.
Die Sperrfristen in der Übersicht
Verwertungsstufe | Reguläre Sperrfrist | Mögliche Verkürzung (in Ausnahmefällen) |
---|---|---|
Bildträgerauswertung (DVD, Blu-ray-Disc) |
6 Monate | 5 Monate (4 Monate) |
Entgeltliche Videoabrufdienste / Bezahlfernsehen gegen individuelles Entgelt (VOD/EST/PPV) |
6 Monate | 5 Monate (4 Monate) |
Bezahlfernsehen gegen pauschales Entgelt (Pay-TV) | 12 Monate | 9 Monate (6 Monate) |
Frei empfangbares Fernsehen (Free-TV) / unentgeltliche Videoabrufdienste |
18 Monate | 12 Monate (6 Monate) |
Antrag auf Sperrfristverkürzung
Die Sperrfristen können bei der FFA auf Antrag des Herstellers verkürzt werden. Ein Antrag auf Sperrfristverkürzung kann erst nach Kinostart gestellt werden. Eine Verkürzung der Sperrfrist darf nicht mehr erfolgen, wenn mit der Auswertung, für die die Verkürzung beantragt wurde, bereits vor der Entscheidung über den Antrag begonnen wurde. Die Entscheidung trifft der Vorstand der FFA unabhängig von Sitzungsterminen. Für eine Sperrfristverkürzung durch die FFA und den DFFF gibt es ein gemeinsames Antragsformular.
Seit dem 1.1.2023 können Anträge auf Sperrfristverkürzungen für Filme, die eine Förderung im Rahmen der kulturellen Filmförderung der BKM erhalten haben, bei der FFA gestellt werden. Eine gesonderte Antragstellung bei der BKM entfällt.
Wir bemühen uns, dass innerhalb von vier Wochen nach Antragseingang über Ihren Antrag entschieden wird. Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung, dass dies nur möglich ist, wenn Sie vollständige Unterlagen einreichen.
Hierzu gehören:
- Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular
- Zustimmungserklärungen der Rechteinhaber*innen der vorgelagerten Auswertungsstufen
- Erklärung des Senders über den geplanten Sendetermin, soweit die Verkürzung der Free-TV Sperrfrist beantragt wird
- Erklärung des Verleihs, dass die Kinoauswertung als abgeschlossen angesehen werden kann (unter Angabe der Besuchszahlen, Anzahl der Kopien und einer Prognose der Besuchsentwicklung bis zum geplanten Auswertungsbeginn durch DVD/VOD/Pay- oder Free-TV)
- Der*die Antragsteller*in muss zudem nachweisen, dass sich auch die weiteren Verwerter*innen ausreichend bemüht haben, den Film erfolgreich auszuwerten und die Auswertung als abgeschlossen angesehen werden kann
- Hat nach der Kinoauswertung eine Verwertung in einzelnen weiteren Stufen nicht stattgefunden, müssen hierfür plausible Gründe angeführt werden. Das heißt, der*die Antragsteller*in muss belegen, dass er*sie sich bemüht hat, den Film im Rahmen der üblichen Auswertungskette zu verwerten (z.B. durch Nachweis schriftlicher Angebote an die einzelnen Verwerter*innen und der entsprechenden Antworten)